LifeTime Warranty on Gears - PERLES Power Tools

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LEBENSLANGE GARANTIE AUF DIE ZAHNRÄDER

Alle Perles-Elektrowerkzeuge (im Folgenden: die Elektrowerkzeuge) wurden gemäß den Standards des Perles-Qualitätssicherungssystems gründlich überprüft und getestet.

Der Hersteller gewährleistet eine Garantie für die Elektrowerkzeuge gemäß den hier dargelegten Bedingungen in Form einer kostenlosen Reparatur von Material- oder Herstellungsfehlern, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auftreten. Diese Garantie schränkt die Rechte des Käufers, die sich aus der Haftung des Verkäufers für Mängel aus dem Kaufvertrag ergeben, sowie die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht ein.
Zusätzlich zu allen gesetzlichen Rechten des Käufers im Zusammenhang mit dem Kauf des Elektrowerkzeugs ist das Elektrowerkzeug unter den folgenden Bedingungen durch die Garantie abgedeckt:

1.    NAME DES ELEKTROWERKZEUGS
2.    GARANTIEGEBER

Der Hersteller und Garantiegeber ist die Firma ATECH elektronika d.o.o., Bač pri Materiji 30, 6242 Materija, Slowenien, Registrierungsnummer: 5433282000 (im Folgenden: der Hersteller).

3.    VERKÄUFER
4.    GEOGRAFISCHE ABDECKUNG

Diese Garantie gilt im Gebiet des Landes, in dem der Verkäufer seinen Hauptsitz hat. Sollte das Elektrowerkzeug außerhalb dieses Gebiets erworben worden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren autorisierten Händler, um festzustellen, ob in diesem Fall eine andere Garantie gilt.

5.    GARANTIEZEITRAUM

Für alle neuen Elektrowerkzeuge gilt ein standardmäßiger Garantiezeitraum von 12 Monaten. Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum, das durch das Datum auf der Originalrechnung oder einem anderen Kaufnachweis belegt wird.

5.1. VERLÄNGERUNG DES GARANTIEZEITRAUMS
Der Hersteller bietet die Möglichkeit, den standardmäßigen Garantiezeitraum nur für Dragon-Winkelschleifer und MG-Mischer für Zahnräder auf eine lebenslange Garantie zu verlängern.
Um sich für die Verlängerung des Garantiezeitraums zu qualifizieren, muss der Käufer sein neu erworbenes Elektrowerkzeug innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum (auf der Originalrechnung oder einem anderen Kaufnachweis angegeben) auf der Website des Herstellers registrieren. Darüber hinaus muss der Käufer der Speicherung der erforderlichen Daten zustimmen, die online eingegeben werden müssen, und er muss diese Bedingungen akzeptieren. Nach erfolgreicher Registrierung des Elektrowerkzeugs wird dem Käufer das Registrierungzertifikat automatisch zugesandt. Zusammen mit der Originalrechnung oder einem anderen Kaufnachweis (auf dem die Produkt-ID, Seriennummer und das Kaufdatum klar ersichtlich sind) dient das Registrierungzertifikat als Nachweis für den verlängerten Garantiezeitraum.
Die erweiterte Garantie schließt ausdrücklich Zahnräder und Zahnkränze, Anker (Kollektoren), Bürsten, Spannsysteme (Bohrköpfe, Impulse ...), Lager, Kupplungen, Sägeblätter, Bohrer und anderes Zubehör sowie andere Teile mit sichtbaren Abnutzungserscheinungen aus.

5.2. GARANTIEBEDINGUNGEN
Alle Garantieansprüche müssen innerhalb des Garantiezeitraums geltend gemacht werden. Der Garantiezeitraum für die Durchsetzung von Garantie-, Nachgarantie- oder sonstigen Ansprüchen beginnt ab dem Kaufdatum des Elektrowerkzeugs oder ab dem Datum, an dem der Käufer ein repariertes oder ersetztes Elektrowerkzeug abholt. Im Falle einer Reparatur des Elektrowerkzeugs beginnt der Garantiezeitraum ab dem Moment, in dem der Käufer das reparierte Elektrowerkzeug erhält, oder ab dem Datum der Rechnungsstellung für die Reparatur des Elektrowerkzeugs, je nachdem, was zuerst eintritt. Vorausgesetzt, die Reparatur ist so umfangreich, dass die Garantie für das gesamte Elektrowerkzeug erneut beginnt, ansonsten beginnt der Garantiezeitraum nur für das reparierte oder ersetzte Teil des Elektrowerkzeugs neu.

6.    RÜCKGABE DES ELEKTROWERKZEUGS

Das Elektrowerkzeug muss zusammen mit der Garantiekarte und der Originalrechnung oder einem anderen Kaufnachweis (auf dem die ID des Elektrowerkzeugs, die Seriennummer und das Kaufdatum klar ersichtlich sind) an den Verkäufer oder ein autorisiertes Servicezentrum des Herstellers zurückgegeben werden.

In einigen Ländern sendet Ihr örtlicher Elektrowerkzeughändler das Elektrowerkzeug an ein autorisiertes Servicezentrum.
Beim Versand eines Elektrowerkzeugs an ein autorisiertes Servicezentrum muss das Elektrowerkzeug sicher verpackt, ohne gefährliche Inhalte, mit der Absenderadresse versehen und mit einer Fehlerbeschreibung begleitet sein.

7.    REPARATURKOSTEN

Jeder Austausch oder jede Reparatur im Rahmen dieser Garantie ist kostenlos. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in einigen Ländern können jedoch Versand- oder Portokosten anfallen.

Falls der Käufer versucht, eine Garantie für ein Elektrowerkzeug geltend zu machen, das diese Garantiebedingungen nicht erfüllt, oder im Falle eines offensichtlich unbegründeten Anspruchs, trägt der Käufer alle im Rahmen der Reparatur entstandenen Kosten.

8.    REPARATUR ODER AUSTAUSCH VON ELEKTROWERKZEUGEN

Perles behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Elektrowerkzeuge zu reparieren oder auszutauschen, die ordnungsgemäß und gemäß den speziellen Garantiebedingungen zurückgegeben werden. Sollte ein Austausch notwendig sein, erfolgt dieser durch ein identisches Modell. Ist der Austausch aufgrund der Produktabkündigung oder einer anderen Nichtverfügbarkeit des Elektrowerkzeugs nicht möglich, wird dem Käufer ein gleichwertiges oder verbessertes Modell zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Reparatur wird der Hersteller das Elektrowerkzeug innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung des Garantieanspruchs des Käufers reparieren, andernfalls wird das Elektrowerkzeug durch ein neues ersetzt. Ausgetauschte Teile oder Elektrowerkzeuge gehen in das Eigentum des Herstellers über.

Der Käufer muss das reparierte oder ersetzte Elektrowerkzeug innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der schriftlichen Aufforderung zur Abholung abholen. Im Falle nicht abgeholter Waren kann der Hersteller oder Verkäufer ohne vorherige Ankündigung dem Käufer eine Strafe für jeden Tag der Lagerung des Elektrowerkzeugs berechnen.

Falls der Käufer ein repariertes oder ersetztes Elektrowerkzeug innerhalb von 2 Monaten nach einer Benachrichtigung gemäß dem vorhergehenden Absatz nicht abholt und die gesamten Strafgebühren nicht bezahlt wurden, kann der Hersteller das Elektrowerkzeug zu einem vom Käufer festgelegten Preis und nach eigenem Ermessen verkaufen, vorausgesetzt, der Kunde erhält eine vorherige schriftliche Benachrichtigung gemäß den geltenden Vorschriften.

9.    WARTUNG UND ERSATZTEILE

Für die Dauer von 3 Jahren nach Ablauf der Garantiezeit (einschließlich der verlängerten Garantiezeit) wird der Hersteller die Wartung des Elektrowerkzeugs und seiner Ersatzteile weiterhin als kostenpflichtigen Service anbieten. Dieser Service wird entweder vom Hersteller selbst oder von anderen fachlich qualifizierten Personen durchgeführt, die einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller haben.

10.    GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN

Während des Garantiezeitraums sind alle Mängel des Elektrowerkzeugs, die auf Verarbeitungs- oder Materialfehler zum Zeitpunkt des Kaufs zurückzuführen sind, von der Garantie abgedeckt. Die Garantie beschränkt sich auf Reparatur und/oder Austausch und schließt alle weiteren Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Neben- oder Folgeschäden, aus. Die Garantie schließt ausdrücklich (ohne Einschränkungen) aus:

Schäden am Elektrowerkzeug, die durch natürlichen Verschleiß verursacht wurden. Schäden am Elektrowerkzeug, die durch Naturereignisse verursacht wurden. Elektrowerkzeuge, bei denen die Originalkennzeichnung (Markenzeichen, Seriennummer) unkenntlich gemacht, verändert oder entfernt wurde. Alle Elektrowerkzeuge, die manipuliert, modifiziert und/oder ergänzt wurden. Schäden am Elektrowerkzeug, die durch Folgendes entstanden sind: Nichtbeachtung der Herstelleranweisungen; Transport nach dem Kauf des Elektrowerkzeugs; unsachgemäße Verwendung; Überlastung des Elektrowerkzeugs; Mängel, die durch ungeeignete Umweltbedingungen oder unzulässige Arbeitsumgebungen (z. B. Kontakt mit Wasser, Chemikalien, physische Stöße …) auftreten; Anschluss des Elektrowerkzeugs an eine ungeeignete Stromquelle (Spannung, Frequenz …); unzureichende Wartung oder Pflege; Schäden durch die Verwendung von nicht originalen und/oder nicht von Perles genehmigten oder gelieferten Teilen und Zubehör; versuchte Änderungen und/oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen.
Komponenten (Teile und Zubehör), die einem natürlichen und normalen Verschleiß unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kohlebürsten, Lager, Netzkabel, Zusatzgriff, Transportkoffer usw.